Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der medacom Gesellschaft für Informationssysteme mbH, 35510 Butzbach, R.-Samesreuther-Straße 25
Stand 05/2018
§ 1 Geltung
(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die medacom GmbH mit den Bestellern über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Besteller, selbst wenn sie nicht gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Lieferbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn die medacom GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die medacom GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der medacom GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellungen unseres Sortiments im Internet stellt kein Angebot im Sinnes der §§ 145 ff. BGB dar. Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu erwerben. Bestellt der Kunde auf dem elektronischen Wege, bestätigt ihm die medacom GmbH unverzüglich den Zugang der Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Bestellungen kann die medacom GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(2) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Warenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der medacom GmbH, sofern sie die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unvberzüglich informiert. Die bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.
(3) Angaben der medacom GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kenn¬zeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(4) Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackung und der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. In WEB-Shops, die sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne §13, BGB richten,verstehen sich die Preise ab Werk zuzüglich Verpackung und Versandkosten.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der medacom GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der medacom GmbH (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der medacom GmbH. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Die medacom GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der medacom GmbH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(6) Kauf auf Rechnung über unseren externen Partner Billpay
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an unseren externen Partner Billpay GmbH [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/endkunden/] fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung über Billpay besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung über Billpay gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/] der Billpay GmbH.
(7) Kauf per Lastschrift über Billpay; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften
(a) Beim Kauf per Lastschrift über Billpay ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch unseren externen Partner Billpay GmbH [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/endkunden/] von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit ermächtigen Sie die Billpay GmbH widerruflich, die von Ihnen durch den Kauf per Lastschrift über Billpay zu entrichtenden Zahlungen zulasten des Girokontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
(b) Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift über Billpay besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift über Billpay gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Billpay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an die Billpay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei dem Kauf per Lastschrift über Billpay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/] der Billpay GmbH.
(c) Mit der Angabe des Girokontos bestätigen Sie, dass Sie zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt sind und für die erforderliche Deckung sorgen werden. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für uns und die Billpay GmbH verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigen Sie die Billpay GmbH, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr bitten wir Sie im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift.
(8) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der medacom GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der medacom GmbH (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Von der medacom GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Die medacom GmbH kann unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Bestellers vom Besteller eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen der medacom GmbH gegenüber nicht nachkommt.
(4) Die medacom GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die medacom GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der medacom GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die medacom GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der medacom GmbH vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die medacom GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die medacom GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(6) Gerät die medacom GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Butzbach, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die medacom GmbH auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der medacom GmbH.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die medacom GmbH noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem die medacom GmbH versandbereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Bei Lagerung durch die medacom GmbH betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird von der medacom GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Gegenüber Bestellern, die die Voraussetzungen eines Unternehmers (§14, BGB) nicht erfüllen, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn die medacom GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen der medacom GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Besteller zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die medacom GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die medacom GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der medacom GmbH, kann der Besteller unten den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die madacom GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die medacom GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die medacom GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen die medacom GmbH gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung der medacom GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Besteller vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, sofern der Besteller nicht Verbraucher im Sinne §13, BGB ist.
§ 7 Schutzrechte
(1) Die medacom GmbH steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die medacom GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch von der medacom GmbH gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die medacom GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Ansprüche gegen die medacom GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung der medacom GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Die medacom GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder des Eigentums des Bestellers vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit die medacom GmbH gemäß § 8 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die medacom GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der medacom GmbH.
(5) Soweit die medacom GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der medacom GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der medacom GmbH an den Besteller gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der medacom GmbH.
(2) Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die medacom GmbH.
(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so wird vereinbart, dass die medacom GmbH das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt.
(4) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber bei Miteigentum der medacom GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil an die medacom GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die medacom GmbH ermächtigt den Besteller widerruflich, die an die medacom GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung der medacom GmH einzuziehen. Die medacom GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(5) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Besteller sie unverzüglich auf das Eigentum der medacom GmbH hinweisen und die medacom GmbH hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der medacom GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller der medacom GmbH.
(6) Die medacom GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.
(7) Tritt die medacom GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere Zahlungsverzug vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 Softwarenutzungsrechte
(1) Soweit Gegenstand des Liefergeschäfts (auch) die dauerhafte Überlassung von Software ist, erwirbt der Besteller an der überlassenen Software ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die Nutzung der Software auf einem Gerät. Das Programm darf nur zum Zwecke der Herstellung einer Programmkopie, die der Programmsicherung dient, kopiert werden, es sei denn, eine Sicherungskopie ist in dem Lieferumfang enthalten. Bei Wechsel der Hardware ist die Software auf der bisher verwendeten Hardware zu löschen.
(2) Der Besteller ist berechtigt, die Software auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der Bedingungen des § 10 Abs. 1 auch ihm gegenüber einverstanden.
(3) Im Falle der Weitergabe ist die Software auf der von dem Besteller verwendeten Hardware zu löschen und dem Dritten sind sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien zu übergeben oder nicht übergebene Datenträger sind zu vernichten.
§ 11 Hinweise zum Datenschutz
(1) Die medacom GmbH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Bestellers. Sie beachtet dabei die Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes und - soweit anwendbar - des Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Bestellers wird die medacom GmbH Bestands- und Nutzungsdaten nur verarbeiten, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und ggf. für die Inanspruchnahme und Abrechnung zur Auftragsbearbeitung erforderlich ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung ergibt sich für uns aus dem Art. 6 (1) a, b, c, und f der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur wie unter (2) – (4) beschrieben. Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten erfolgt nicht.
(2) Identitäts- und Bonitätsprüfung bei Auswahl von Billpay-Zahlungsarten Wenn Sie sich für eine der Zahlungsoptionen unseres Partners Billpay GmbH [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/endkunden/] entscheiden, werden Sie im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Billpay einzuwilligen. Sofern Sie Ihre Einwilligung erteilen, werden Ihre Daten (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer und beim Kauf per Lastschrift die angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung an Billpay übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Billpay oder von Billpay beauftragte Partnerunternehmen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünften sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen [Weitere Informationen auf https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/] der Billpay GmbH zu entnehmen. Des Weiteren setzt Billpay zur Aufdeckung und Prävention von Betrug ggf. Hilfsmittel Dritter ein. Mit diesen Hilfsmitteln gewonnene Daten werden ggf. bei Dritten verschlüsselt gespeichert, so dass sie lediglich von Billpay lesbar sind. Nur wenn Sie eine Zahlart unseres Kooperationspartners Billpay auswählen, werden diese Daten verwendet, ansonsten verfallen die Daten automatisch nach 30 Minuten.
(3) Klarna Datenschutzhinweis
Wenn Sie sich für Klarnas Zahlungsdienstleistungen entscheiden, bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, dass wir die für die Abwicklung der Zahlung und eine Identitäts- und Bonitätsprüfung notwendigen Daten an Klarna übermitteln dürfen. In Deutschland können für die Identitätsund Bonitätsprüfung die in Klarnas Datenschutzerklärung genannten Wirtschaftsauskunfteien eingesetzt werden. Sie können Ihre Einwilligung zu dieser Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber Klarna widerrufen.
(4a)Datenschutzbestimmungen zu DPD als Versandart Im Rahmen der Versandabwicklung übermitteln wir auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung Artikel 6(1f) Ihre Daten (Name, Adresse, ggf. Emailadresse und/oder Mobiltelefonnummer, sowie weitere, sendungsbezogene, Daten) an unseren Versandpartner DPD Deutschland GmbH. Sie können der Übermittlung von Zusatzinformationen wie E-Mail oder Mobiltelefonnummer sowohl bei uns datenschutz@medacom-graphics.de als auch bei DPD predictwiderspruch@dpd.com oder bei jeder Paketinformation über einen Link jederzeit widersprechen.
(4b) Datenschutzbestimmungen zu Dachser/Spedition als Versandart Im Rahmen der Versandabwicklung übermitteln wir auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung Artikel 6(1f) Ihre Daten (Name, Adresse, ggf. Emailadresse und/oder Mobiltelefonnummer, sowie weitere, sendungsbezogene, Daten) an unseren Versandpartner Dachser Group SE & Co. KG. Sie können der Übermittlung von Zusatzinformationen wie E-Mail oder Mobiltelefonnummer sowohl bei uns datenschutz@medacom-graphics.de als auch bei Dachser data.protection@dachser.com jederzeit widersprechen.
(5) Betroffenenrechte
Grundsätzlich haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Sperrung, Übertragung, Einschränkung und Löschung, sofern dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenwirken. Bei Fragen und Auskunftsersuchen wenden Sie sich an unsere Zentrale Auskunftstelle. Wir haben eine Datenschutzbeauftragte bestellt, deren Daten wir auf Wunsch gerne herausgeben. Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der medacom GmbH und dem Besteller ist nach Wahl der medacom GmbH Butzbach oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen die medacom GmbH ist Butzbach ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen der medacom GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.